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Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung

Die Stadtbibliothek Reutlingen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www5.stadtbibliothek-reutlingen.de veröffentlichte Plattform Katalog & Konto der Stadtbibliothek Reutlingen.

Als Bildungseinrichtung streben wir es an, unsere Webseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der  Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates  barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den Paragrafen 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von Paragraf 12d BGG erlassen wurde. Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“  (WCAG 2.1 bis Level AA).

 

Feedback und Kontaktangaben

Sie sind auf www5.stadtbibliothek-reutlingen.de auf Inhalte gestoßen:

    die schwer zugänglich sind
    die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
    oder die inhaltlich unklar sind

Bitte wenden Sie sich direkt an stadtbibliothek.it(at)reutlingen.de

 

Einschränkungen/noch nicht barrierefreie Inhalte

Barriere 1 - PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Barriere 2 - Verlinkungen

Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www5.stadtbibliothek-reutlingen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

 

Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an stadtbibliothek.it(at)reutlingen.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die Stadtbibliothek Reutlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.02.2026 erstellt.