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Hinweis zur Leihfristverlängerung

Bitte haken Sie die Medien, deren Leihfrist Sie verlängern möchten, an und klicken auf Leihfrist verlängern. In der Ansicht "Verlängerung speichern" werden Ihnen die ausgewählten Medien mit der neuen Leihfrist angezeigt. Bitte bestätigen Sie die Meldung mit OK. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse in Ihrem Konto hinterlegt haben, erhalten Sie nach erfolgreicher Leihfristverlängerung eine Bestätigungs-E-Mail.

 

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Über die Passwort vergessen?-Funktion erhalten Sie einen Link zugesendet, um ein neues Passwort zu vergeben. Dieser Link ist 10 Minuten gültig. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Zusendung des Links nur an die eingegebene E-Mail-Adresse, wenn diese mit der in unserem System gespeicherten E-Mail-Adresse übereinstimmt. Bei der Vergabe eines neuen Passwortes beachten Sie bitte unsere Vorgaben unter FAQ-Passwort.

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Verbuchungstheke / Leihfristverlängerungen Telefon: 07121 303-2841
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SEPA-Lastschriftmandat für Jahresgebühr

SEPA-LastschriftmandatSie möchten ohne zeitliche Unterbrechung die Angebote der Stadtbibliothek Reutlingen nutzen?
Dann erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit wird die Jahresgebühr* für das folgende Jahr automatisch von Ihrem Bankkonto abgebucht. Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises verlängert sich ohne Unterbrechung für weitere 12 Monate, solange keine Kündigung erfolgt.

Was müssen Sie tun?

  1. Füllen Sie das SEPA-Formular aus.
  2. Drucken Sie das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat aus und unterschreiben es.
  3. Senden Sie uns das unterschriebene Original-Formular per Post zu oder geben es persönlich in der Stadtbibliothek und ihren Zweigstellen ab.
    Fax und E-Mail können nicht berücksichtigt werden!

Für die Buchung der Jahresgebühr über SEPA-Lastschriftmandat sollte das Formular mindestens 4 Wochen vor Fälligkeit der nächsten Jahresgebühr bei uns eingetroffen sein. Sie können das Ablaufdatum der Jahresgebühr jederzeit unter Mein Konto einsehen.

Sie möchten das SEPA-Lastschriftmandat kündigen?
Eine Kündigung des SEPA-Lastschriftmandats muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Jahresgebühr in schriftlicher Form erfolgen. Für eine Kündigung können Sie das Kündigungsschreiben verwenden.

* Die fällige Jahresgebühr wird entsprechend der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Reutlingen in ihren jeweils gültigen Fassungen eingezogen.